Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, welche die eidgenössischen Anforderungen erfüllen und eine kantonale Zulassung haben, auf Grundlage einer vorherigen ärztlichen Anordnung ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen. Ich verfüge über diese Zulassung.

Anordnungsmodell

Weitere Tarife


Allgemein

Testauswertungen und das Verfassen von verlangten Berichten werden nach Aufwand verrechnet. Das gilt auch für Telefonate, welche über eine reguläre Terminvereinbarung hinausgehen.

Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus annulliert oder verschoben wurden, werden fakturiert und müssen vom Klienten selbst bezahlt werden.


Zusatzversicherung oder Selbstzahler

Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten und kostet 160 Fr. Bitte klären Sie mit Ihrer Zusatzversicherung vor Therapiebeginn ab, unter welchen Bedingungen und wieviel Ihre Krankenkasse übernehmen wird, falls Sie über die Zusatzversicherung abrechnen möchten. Das ist ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr bei allen Krankenkassen möglich.

Rechnungen werden in der Regel jeweils Ende Monat versandt. Der Klient/die Klientin ist für die Zahlung verantwortlich und hat dafür 30 Tage Zeit.


Abrechnung über die IV

Kinder und Jugendliche mit einer IV-Anerkennung, einer ärztlichen Zuweisung an S. Tinguely-Zosso und entsprechender Verfügung der IV, können ebenfalls zu uns in die Praxis kommen. Da STZ beim Bundesamt für Sozialversicherungen als Psychotherapeutin FSP anerkannt ist, wird unter den oben aufgeführten Bedingungen die Therapie von der IV übernommen.